Basisdaten:
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Auftraggeber
Gemeinde Schlaitdorf -
Zeitraum
07.2022 ‐ 10.2022 -
Fläche (NGF)
8.000 m² -
Bearbeiter
R. Duffner, L. Pfeiffer, T.-P. Zoll
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Ortskern - Integriertes Entwicklungskonzept mit Grobanalyse
Schlaitdorf
Das gebietsbezogene integrierte Entwicklungskonzept ist Grundlage für die erstmalige Antragsstellung in das Landessanierungsprogramm. Der vorliegende Antrag fasst die Ergebnisse der städtebaulichen Bestandsaufnahme und -analyse sowie der städtebaulichen Neuordnung und Maßnahmenformulierung zusammen und bildet zusammen mit dem abgeschlossenen Ortsentwicklungskonzept „Schlaitdorf 2035“ die Grundlage zur Antragsstellung für die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm 2023.
Die vorbereitenden Untersuchungen dienen als Beurteilungsgrundlage für die Festlegung eines Sanierungsgebiets, sowie der Dokumentation der vorhandenen städtebaulichen Situation und der städtebaulichen Mängel und Missstände gemäß §136 Abs.3 BauGB. Neben der räumlichen und sozialräumlichen Bestandsanalyse werden auch Ziele für die künftige Ortsentwicklung definiert. Die räumliche Abgrenzung umfasst in Schlaitdorf den gesamten Ortskern mit Rathaus und historischem Baubestand.